Beitragsordnung

§ 1 Beiträge

1. Bei Eintritt in den HIP e.V. zahlt das Neumitglied anteilige Beiträge bis zum 01.04. des Folgejahres. Ab dann wird jeweils ein gesamter Jahresbeitrag erhoben. Bei Kündigung der Mitgliedschaft werden keine Beiträge zurückerstattet. Der Wechsel zwischen Förder- und Vollmitgliedschaft ist nur zum 01.04. des jeweiligen Jahres möglich.

§ 2 Ordentliche Mitgliedschaft

1. Ordentliche Mitglieder können Unternehmen bzw. Unternehmer werden, die im Handels- und Industriegebiet Kiel-Wellsee ansässig sind.
2. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
3. Der Beitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 150 EUR für Firmen mit bis zu 10 Mitarbeitern, 275 EUR für Firmen mit 11 – 30 Mitarbeitern und 385 EUR für Firmen mit über 30 Mitarbeitern.

§ 3 Fördermitgliedschaft

1. Fördermitglieder können Unternehmen bzw. Unternehmer werden, die außerhalb des Industriegebiets Kiel-Wellsee ansässig sind.
2. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
3. Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt 150 EUR für Firmen mit bis zu 10 Mitarbeitern, 300 EUR für Firmen mit 11 – 30 Mitarbeitern und 400 EUR für Firmen mit über 30 Mitarbeitern.